Wie wechsle ich als Schulleiter die Schule? (2/4)

Im ersten Artikel ging es um die Frage: Warum überhaupt wechseln? Jetzt schauen wir uns das rechtliche und organisatorische „Wie“ an. (Übersicht über die anderen Teile sind hier.)

Vorbemerkung: 16 Unterschiede

Was den Schulwechsel angeht, bin ich mir vor allem in Schleswig-Holstein sicher, weil ich es ja selbst erlebt habe. Die rechtlichen Feinheiten und Verfahren unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland. Wer in einem anderen Bundesland wechselt oder gar bundeslandübergreifend unterwegs ist, sollte sich frühzeitig informieren. Über die zuständige Schulaufsicht.

Gut für den weiteren Prozess: Kontakt zur Schulaufsicht

Du hast dich also entschieden und vielleicht schon die neue Schule im Blick? Dann ist es für alles Weitere hilfreich, frühzeitig Kontakt zur Schulaufsicht herzustellen und mit ihr ein vertrauliches Gespräch zu führen. Der Zeitpunkt sollte nicht zu spät sein. Schließlich ist die Schulaufsicht eh für das weitere Verfahren wesentlich, Geheimhaltung ihr gegenüber also nicht möglich.

In meinem Fall hab ich es (wenige Wochen nach dem Osteo-Termin…) gemacht und das Gespräch verlief offen und respektvoll. Sie versuchte zwar noch, mich vom Bleiben zu überzeugen („wenigstens ein paar Jahre noch“), akzeptierte dann aber meine Entscheidung und hat mich im Verlauf gut begleitet. (s. auch nächster Artikel)

Für so einen Schulwechsel gibt es dann klare rechtliche und verwaltungstechnische Regeln. Schulleitungsstellen sind öffentliche Stellen, die eigentlich immer vom Land bzw. dem Bildungsministerium ausgeschrieben und klassisch nach dem Prinzip der Bestenauslese vergeben werden. Die Grundstruktur dürfte auch über die Bundesländer ähnlich sein. ich versuch’s:

Der rechtliche Teil, grob gefasst

Schulleiterstellen werden öffentlich ausgeschrieben – meist online. Die Ausschreibungen benennen Anforderungen wie Lehramtsbefähigung, gewünschte Vorerfahrungen, Spezifika der jeweiligen Schulform. Und grundsätzlich müssen sich auch Schulleiter/innen formal bewerben.

Ein Wechsel erfolgt in der Regel nicht durch interne Versetzung, sondern durch Bewerbung auf die ausgeschriebene Schulleitungsstelle. Nur in Ausnahmefällen ist eine direkte Versetzung möglich. Ansonsten gilt also: auch „interne“ Bewerber/innen durchlaufen das normale Auswahlverfahren, das je nach Land ja unterschiedlich läuft. Offen ist für mich, ob Länder, die auf ein Eignungsverfahren setzen, das auch für Bewerber durchführen, die das schon einmal gemacht und sich im Amt bewährt haben. Also: Schulaufsicht fragen.
Für mich wurde in Schleswig-Holstein eine reguläre dienstliche Beurteilung erstellt, die ins Auswahlverfahren eingeflossen ist, also genau wie bei Bewerber/innen ohne bisherige Leitungsfunktion.

Keine neue Probezeit?

Erfolgt der Wechsel als Beförderung, wird das Amt zunächst auf Probe übertragen, meist für zwei Jahre. In dieser Zeit begleiten viele Länder neue Schulleiter/innen durch Einführungsformate oder Mentoring. Ob das auch für erfahrene Schulleiter/innen zutrifft, sollte man im jeweiligen Bundesland zu erfragen.
Wer als erfahrene Schulleitung ohne Beförderung lediglich die Schule wechselt, braucht in der Regel keine neue Probezeit, Eignungsprüfung oder Begleitung. Bei mir sogar im Gegenteil: ich wurde gleich im ersten Halbjahr als Mentor für einen frisch ernannten neuen Schulleiter eingesetzt.

Also!

Ein Schulwechsel als Schulleiter/in ist mehr als ein Bewerbungsschritt. Er ist ein professioneller und persönlicher Übergang, eine große berufliche Veränderung, was gut geplant sein will. Mit Klarheit, ein wenig rechtlichem Verständnis und einer guten Kommunikation mit der Schulaufsicht lässt sich der Weg erfolgreich gestalten.
Worauf man in der Zeit zwischen Entscheidung und Neu-Besetzung achten kann oder besser: sollte und was knifflige Situationen sein können, schreibe ich dann im nächsten Artikel.

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